Nicht-Erscheinen / Rücktritt / Hilfsmittel:
Mir ist bekannt, dass bei Nicht-Erscheinen zum Prüfungstermin - auch aus wichtigem Grund - eine Stornogebühr in Höhe von 50 € fällig wird. Bei Abbruch der begonnenen Prüfung wird die Prüfungsgebühr in voller Höhe fällig. Während der Prüfung sind keine Hilfsmittel außer Schreibgeräte zulässig.