... kein Zusammenspiel ohne Regeln.

Um die gemeinsame Arbeit möglichst angenehm und reibungslos zu gestalten, finden Sie hier die Regeln der Zusammenarbeit, die Sie mit Ihrer Anmeldung oder Teilnahme am Unterricht oder, bei Übersetzungen oder Dolmetschaufträgen, mit Ihrer Auftragserteilung anerkennen.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtrainings und -prüfungen
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anmeldungen aus dem Ausland
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche Werk- und Dienstleistungen der inlingua Sprachschule GmbH, Münster

Damit wir uns auf das Wesentliche konzentrieren können:

Ihren Spracherfolg!

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtrainings und -prüfungen der inlingua Sprachschule Münster

Durch eine schriftliche Unterrichtsvereinbarung oder die Teilnahme am Unterricht werden die folgenden AGB und die jeweils gültige Preisliste der inlingua Sprachschule GmbH Münster anerkannt. Mit Ihrer Teilnahme am Unterricht nehmen Sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch.

  1. Unterrichtsvereinbarungen sind für die auf der Anmeldung angegebene Zeit gültig. Wir bitten pünktlich und regelmäßig Ihre Unterrichtsstunden wahrzunehmen und alle pädagogischen Probleme unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen. Ihre aktive Mitarbeit beschleunigt Ihren Lernerfolg.
  2. Der Sprachunterricht erfolgt nach der weltweit bewährten inlingua Direktmethode. Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die Unterrichtsvereinbarung dient der beruflichen Ausbildung. Eine Unterrichtskontrolle zu pädagogischen Zwecken wird anerkannt.
  3. Bei Einzelunterricht oder gemeinsam gebuchtem Gruppenunterricht wird der Stundenplan jeweils im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
  4. Notwendige Umdisponierungen von Unterrichtsstunden müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 14.00 Uhr des vorangehenden Arbeitstages mit dem Sekretariat oder der Schulleitung schriftlich oder persönlich vereinbart werden, andernfalls werden die Stunden als gegeben angerechnet. Wenn mehrere Teilnehmer im Kurs sind, gilt der Unterricht als erteilt und ist damit voll kostenpflichtig, solange auch nur ein Teilnehmer anwesend war bzw. der Unterricht nicht im Einvernehmen umdisponiert wurde.
  5. Vereinbarte Termine können nur vorbehaltlich der in dem Fachbereich zur Verfügung stehenden Lehrkräfte eingehalten werden. Fällt die vorgesehene Lehrkraft durch Krankheit oder andere nicht im Einfluss von inlingua stehende Gründe aus, so ist die Schulleitung berechtigt, den Unterricht abzusagen oder einen Vertretungslehrer zu benennen.
  6. Die Schulleitung ist berechtigt, aus pädagogischen Gründen oder wenn Gruppen nicht bzw. nicht mehr die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, diese aufzulösen und die zu erteilenden Unterrichtsstunden in dem Verhältnis zu kürzen, das der Verringerung der Teilnehmerzahl entspricht.
  7. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist und ohne Abzug fällig. Sind Teilzahlungen vereinbart, gelten die auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermine.
  8. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  9. Gebuchter und bezahlter Unterricht ist innerhalb eines Jahres ab dem Datum des ersten Unterrichts wahrzunehmen. Wird der Unterricht nicht innerhalb dieses Zeitraums abgerufen, sind die nicht abgerufenen Unterrichtsleistungen verfallen. Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung der bezahlten Unterrichtsstunden besteht nicht, es sei denn der Kunde war durch nachgewiesene Krankheit oder andere nachgewiesene, schwerwiegende und nicht in seinem Einflußbereich stehende Gründe an der Wahrnehmung des Unterrichts gehindert.
  10. Wenn Kurse, für die Anmelde-, Teilnahme- oder andere Bescheinigungen ausgestellt wurden, nicht angetreten, storniert oder abgebrochen werden, sind die bereits bezogenen Leistungen zu zahlen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 €.
  11. Bei Sprachprüfungen, die wir als Lizenzpartner der inlingua International AG durchführen, werden Ihre Prüfungsunterlagen 30 Tage ab Prüfungsdatum aufbewahrt. In diesem Zeitraum können Sie als Prüfungsteilnehmer Prüfungseinsicht beantragen. Danach gelten die Ergebnisse als genehmigt. Bei Prüfungen, die wir für andere Auftraggeber oder andere Prüfungsanbieter, zum Beispiel LTS, telc u.a. durchführen, gilt die Prüfungsordnung des jeweiligen Auftraggebers oder Anbieters.
  12. Bei Prüfungen, die technische Einrichtungen wie PC, Internetanschluss, Zubehör o.ä. erfordern, stellen wir die notwendigen Geräte und Anschlüsse unentgeltlich zur Verfügung. Wir können jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass die Prüfung ohne Störungen abläuft. Dies gilt insbesondere für Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie Internetausfall, Stromausfall, Computerdefekte, Softwarefehler, Bau- oder Straßenlärm etc. Konnte eine Prüfung aufgrund dessen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder beendet werden, kann der Teilnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche, zum Beispiel für verpasste Fristen o.ä., herleiten. Hinsichtlich der Stornierungsbedingungen und der Erstattung von Prüfungsgebühren gelten die Regelungen des Testanbieters.
  13. Alle Unterrichtsleistungen sind gem. § 4Nr21 bb) Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
  14. Jede Änderung der Anschrift ist dem Büro der inlingua Sprachschule GmbH umgehend mitzuteilen.
  15. Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  16. Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.inlingua-muenster.de/datenschutzerklaerung.html
  17. Alle Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in unseren Geschäftsräumen aus, sind im Internet unter www.inlingua-muenster.de zugänglich und werden jedem Kunden auf Wunsch ausgehändigt.
  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Münster.
  19. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle des unwirksamen Teils diejenige gesetzliche Bestimmung treten, die dem Sinn der ursprünglichen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.04.2023

Die Geschäftsleitung

II. Bei Anmeldungen aus dem Ausland oder Anmeldungen zwecks Erteilung eines Sprachkursvisums: Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der inlingua Sprachschule Münster

  1. Die Anmeldung zu einem Sprachkurs bei der inlingua Sprachschule GmbH Münster ermöglicht in Verbindung mit der Erfüllung weiterer Bedingungen die Erteilung eines Visums zum Besuch des gebuchten Kurses. Weitere Erfordernisse können u.a. der Nachweis des Unterhalts bzw. der Finanzierung des Aufenthalts, Krankenversicherung oder Unterkunft sein. inlingua Münster leistet gerne und unentgeltlich, aber ohne jede Verpflichtung Hilfestellung bei der Erfüllung dieser Bedingungen. Eine Gewähr für die Erteilung eines Sprachkursvisums durch deutsche Behörden im In- oder Ausland kann durch die inlingua Sprachschule GmbH Münster nicht gegeben werden.
  2. Wenn Teilnehmer, die durch inlingua Münster ein Sprachkursvisum erhalten haben, mehr als drei Tage ohne Nachweis einer Erkrankung dem Unterricht fernbleiben, wird dies von inlingua Münster der Ausländerbehörde Münster schriftlich mitgeteilt. Ebenso wird die Ausländerbehörde Münster über Abbruch oder Stornierung des Kurses informiert.
  3. Die Ausstellung einer Sprachkursbescheinigung zur Erteilung eines Visums erfolgt unmittelbar nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf das Konto der inlingua Sprachschule GmbH Münster. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der inlingua Sprachschule GmbH Münster eine zustellfähige Adresse bekannt ist. Die inlingua Sprachschule GmbH Münster übernimmt keine Gewähr für das Eintreffen der abgesendeten Bescheinigung und hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt ihres Eintreffens.
  4. Für das rechtzeitige Erscheinen des Teilnehmers zum Zeitpunkt des Kursbeginns ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Verspätungen, sei es aus Gründen der Visumserteilung oder aus anderen Gründen, berechtigen nicht zur Kürzung der Unterrichtsgebühr oder zur Nachforderung der versäumten Unterrichtsstunden.
  5. Bei nachgewiesener Ablehnung der Visumserteilung durch eine deutsche Behörde werden die Kursgebühren erstattet. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 EUR zuzüglich eventueller Bankspesen oder Gebühren Dritter erhoben. Der verbleibende Betrag wird innerhalb von vier Wochen auf ein vom Teilnehmer unverzüglich zu benennendes Konto erstattet.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche Werk- und Dienstleistungen der inlingua Sprachschule GmbH, Münster

1.          Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

2.          Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrages ein.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.

3.          Kündigung des erteilten Auftrags

Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.

Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

4.          Leistungserbringung, Leistungszeit, höhere Gewalt

Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.

Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.

Teillieferungen an unternehmerische Auftraggeber sind zulässig, soweit sie diesem zumutbar sind.

Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber über die voraussichtliche Verzögerung.

Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse jedweder Art, welche die Ausführung des Auftrags verzögern oder in sonstiger Weise behindern und die nicht in unserer Einflusssphäre liegen und nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Beschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Wird für uns absehbar, dass derartige Ereignisse die Leistung verzögern, haben wir dies dem Auftraggeber anzuzeigen.  Ist einer der Parteien eine Erfüllung des Vertrages aufgrund der Verzögerung nicht mehr zumutbar, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind aufgrund dieser Sachverhalte ausgeschlossen.

5.          Preis und Zahlungsbedingungen

Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt.

Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 52 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der in der Preisliste genannten Stundensatz an.

Etwaige Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bei den darin enthaltenen Angaben handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Zahlung ist sofort fällig. Skonto wird nicht gewährt.

Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.

6.          Urheberrecht

Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.

Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.

7.          Mängel

Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.

Für Gewährleistungsansprüche unternehmerischer Auftraggeber besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Für etwaige Schadensersatzansprüche jeder Art gilt dies nicht, insofern geltend die gesetzlichen Fristen. Für Auftraggeber, die keine Unternehmer sind, gilt die Fristverkürzung nicht.

8.          Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

9.          Datenschutz

Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.inlingua-muenster.de/datenschutzerklaerung.html

10.        Vertraulichkeit

Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.

11.        Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

Stand: 22.05.2018